Abfallarten Wertstoffzentrum (WSZ) Augraben – Berndorf und Hirtenberg
Augraben 14a
2560 Berndorf
Kontakt:
T: 02234/74151
M: abfallwirtschaft@gvabaden.at
Welche Abfälle werden angenommen?
kostenlos in Haushaltsmengen:
\nSperrmüll (rund 2 Kubikmeter), Alteisen, Nichteisen-Metalle (Kupfer, Nirosta, Armaturen, Messing, Aluminium), Altholz, Kartonagen, Elektroklein- und Elektrogroßgeräte, Bildschirmgeräte, Kühlgeräte, Lithium-Akkus und -batterien, Problemstoffe, weißes Verpackungsstyropor, Altspeisefett und -öl (NÖLI), Flachglas, Hartkunststoffe, Alttextilien und Glasverpackungen.
\ngegen Gebühr, direkt über die Berechtigungskarte abgerechnet:
\nBauschutt in Kleinstmengen, Reifen ohne Felgen ab dem fünften Reifen (vier Reifen pro Haushalt und Jahr sind kostenlos), Reifen mit Felge ab dem ersten Reifen sowie Motoröl.
\nNICHT angenommen werden Baum- und Strauchschnitt, Grünschnitt, Mähgut und Laub.
\nDiese Abfälle gehören in die Biotonne. Größere Mengen nehmen die Kompostierbetriebe entgegen: für Berndorf das Bio-Kompostwerk Kuchner, Pöllau 4, 2561 Pöllau, für Hirtenberg der Komposthof Stockreiter, Hohenluckengasse, 2551 Enzesfeld-Lindabrunn (die Untere Weinberggasse 14 ist nur die Postanschrift). Für Biotonnennutzer:innen sind gegen Vorlage der Berechtigungskarte 3 Kubikmeter kostenlos; darüber hinausgehende Mengen werden direkt mit dem Kompostbetrieb abgerechnet.
\nTierkörperbeseitigung – kostenlos:
\nverendete oder getötete Heimtiere bis 35 kg, tierische Abfälle aus Haushalten ohne Verpackung sowie Körper verunfallter Wildtiere. Wildtierkörperteile und Aufbruch von erlegtem Wild dürfen nur entgeltlich eingebracht werden.
\nWer darf anliefern?
\nAlle Privathaushalte, die an die öffentliche Müllabfuhr des GVA Baden angeschlossen sind und über eine Restmülltonne verfügen, dürfen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen anliefern. Gewerbliche Abfälle werden nicht angenommen.
\nWas NICHT angenommen wird:
\nRestmüll. Dieser wird im Holsystem direkt bei der Liegenschaft abgeholt. Auch Abfall in Säcken oder anderen Gebinden wird nicht übernommen.
\nBauschutt:
\nDie Bauschuttannahme ist Sache der Gemeinde. Die genauen Annahmebestimmungen stehen im Abfuhrplan der Gemeinde.